Rechtsprechung
   LG Regensburg, 22.05.2012 - 2 S 254/11   

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https://dejure.org/2012,43351
LG Regensburg, 22.05.2012 - 2 S 254/11 (https://dejure.org/2012,43351)
LG Regensburg, Entscheidung vom 22.05.2012 - 2 S 254/11 (https://dejure.org/2012,43351)
LG Regensburg, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 2 S 254/11 (https://dejure.org/2012,43351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Grundlage für die gerichtliche Schätzung erstattungsfähiger Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Regensburg, 22.05.2012 - 2 S 254/11
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind beide Markterhebungen grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten gleichermaßen geeignet (BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09, zitiert nach beck-online ).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Regensburg, 22.05.2012 - 2 S 254/11
    Da die Listen nur als Schätzgrundlage dienen, kann von dem sich aus der jeweiligen Liste ergebenden Tarif im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens auch abgewichen werden, beispielsweise durch Ab- oder Zuschläge (BGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09, zitiert nach beck-online ).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Regensburg, 22.05.2012 - 2 S 254/11
    Der Einwand der Beklagten, die Klägerin sei nicht aktivlegitimiert, da die an sie erfolgte Abtretung wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot aus §§ 2, 5 Abs. 1 RDG unwirksam sei, wurde nach der Entscheidung des BGH vom 31.01.2012 (VI ZR 143/11) nicht mehr aufrechterhalten.
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Regensburg, 22.05.2012 - 2 S 254/11
    Aus diesem Grund ist die Kammer zur Überzeugung gelangt, dass die sachgerechteste Lösung darin liegt, eine Schätzung nach beiden Listen vorzunehmen und auf das rechnerische Mittel der sich aus beiden Listen ergebenden Tarife abzustellen (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011 - 1 U 27/11, zitiert nach beck-online ).
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